Gebührenordnung
Neue Friedhofsgebühren ab 8.6.2020
Der Wirtschaftsrat der Pfarre Pöllauberg hat in der Sitzung vom 2.6.2020 die neue Gebührenordnung beschlossen. Diese wurde am 8.6.2020 von der Diözese Graz-Seckau genehmigt und ist per 8.6.2020 gültig.
Laut kirchlichem Verordnungsblatt 2023-08 werden folgende Gebühren ab 01.01.2024 erhöht
Grundgebühr von 12,- auf 13,-
Friedhofsbenützungsgebühr um 8%
Daraus ergeben sich für 2024 folgende Gebühren:
Einzelgrab:
Gebühr Grundfläche 13,00
Friedhofsbenützungsgeb. 25,59
Gesamt 38,59
Doppelgrab:
Gebühr Grundfläche 26,00
Friedhofsbenützungsgeb. 44,50
Gesamt 70,50
Durch die Teilung der Grabgebühr in eine Miete (Gebühr Grundfläche) und den Betriebskosten (Friedhofbenützungsgebühr) wird daher der Wiedererwerb für 10 Jahre (bei einer Sargbestattung für 15 Jahre) vorgeschrieben, die Friedhofsbenützungsgebühr alle 5 Jahre.
Sie finden die Friedhofs- und Gebührenordnung auch auf
poellauberg.graz-seckau.at